Häufige Fragen zu Grünwelt

Von Anbieterwechsel bis Zählerstand

Fragen zum Anbieterwechsel

Nein, der Versorgerwechsel ist für Sie selbstverständlich mit keinen Kosten verbunden.

Ihren Versorgerwechsel zu Grünwelt Energie können Sie ganz leicht online durchführen. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch für Strom oder Gas in unseren Tarifrechner ein und Sie erhalten Ihr persönliches Preisangebot von uns. Danach können Sie Ihren Versorgerwechsel bequem mit nur wenigen Klicks abschließen. Anschließend erhalten Sie von Grünwelt Energie Ihre Auftragsbestätigung und wir leiten umgehend den Wechsel für Sie ein.

Sie benötigen neben Ihren persönlichen Daten lediglich die 33-stellige Zählpunktbezeichnung (beginnend mit AT) und den Namen Ihres bisherigen Versorgers. Diese Daten finden Sie zum Beispiel auf Ihrer letzten Strom- oder Gasabrechnung.

Alle Strom- sowie Erdgasverbraucher in Österreich können grundsätzlich Kunde bei Grünwelt Energie werden. Voraussetzung hierzu ist lediglich, dass der Strom- bzw. Erdgaszähler auf Sie als Mieter und nicht auf den Eigentümer angemeldet ist.

Nein, da Sie lediglich den Vertrag mit Ihrem Versorger, nicht jedoch den Vertrag mit Ihrem Netzbetreiber wechseln. Der Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber bleibt daher von einem Wechsel unberührt und somit auch nach einem Versorgerwechsel weiterhin aufrecht. Grünwelt Energie verrechnet hierbei nur die reine Energielieferung (getrennte Rechnungslegung für Energie und Netz).

Ja, Sie können bereits bis zu 12 Monate vor Ihrem Wechseltermin einen Auftrag an Grünwelt Energie erteilen.

Wenn Sie umziehen oder gerade umgezogen sind und noch keinen Strom- bzw. Erdgasliefervertrag bei einem Lieferanten abgeschlossen haben, wählen Sie bitte „Neueinzug“ im Rahmen Ihrer Online-Bestellung bei Grünwelt Energie. Nachdem Sie Ihren Auftrag bei Grünwelt Energie erteilt haben, regeln Sie alles Weitere – zum Beispiel den Abschluss eines Netznutzungsvertrags oder den Einschalttermin - direkt mit Ihrem Netzbetreiber. Dieser wird ggf. einen Nachweis für eine Stromlieferung einfordern – hierzu genügt unsere Auftragsbestätigung, die Sie per E-Mail erhalten haben.

Innerhalb Ihres Auftragsformulars können Sie uns Ihren bisherigen Versorger mitteilen. Zum gewünschten Liefertermin (oder dem nächstmöglichen Termin nach den gültigen Marktregeln und Ihren Kündigungsfristen) kündigen wir dann automatisch Ihren Strom- bzw. Erdgasliefervertrag. Sofern Sie Ihre Kündigung bereits selbst durchgeführt haben, können Sie uns dies in Ihrem Auftragsformular mitteilen.

Wenn es sich um einen Neueinzug handelt, kann die Belieferung durch Grünwelt Energie bereits innerhalb weniger Tage durchgeführt werden. Hierzu ist Voraussetzung, dass Ihre Verbrauchsanlage bereits mit einem Strom- bzw. Gaszähler ausgestattet ist und es noch keinen bestehenden Vertrag mit einem anderen Strom- bzw. Gaslieferanten gibt.

Wenn es sich um einen Versorgerwechsel handelt, beliefern wir Sie – je nach Ihrer Auswahl im Auftragsformular - zu dem von Ihnen angegebenen Wunschtermin oder zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt, sofern dies nach den gültigen Marktregeln und den ggf. noch für Sie bestehenden Kündigungsfristen möglich ist. Im Regelfall dauert der Wechselprozess 3 Wochen. Während dieser Zeit werden Sie selbstverständlich von Ihrem bisherigen Lieferanten unterbrechungsfrei versorgt.

Die Ablesung Ihres Zählers erfolgt weiterhin durch Ihren Netzbetreiber. Dieser wird Sie wie gewohnt zu bestimmten Zeitpunkten um eine Ablesung bitten oder diese selbst durchführen. Eine Ablesung des Zählerstands bei einem Versorgerwechsel ist nicht zwingend erforderlich. Wir empfehlen Ihnen jedoch, den Zählerstand am Tag des Wechsels selbst abzulesen und diesen Zählerstand Ihrem Netzbetreiber mitzuteilen, um eine genaue Aufteilung und korrekte Abrechnung der Verbräuche zu gewährleisten.

Fragen zur Rechnung

Ihr Netzbetreiber wird den gemessenen Verbrauch bis zum Wechsel an Ihren bisherigen Versorger melden und dieser erstellt anschließend Ihre Endabrechnung. Im Rahmen dieser Abrechnung werden alle bisher an den bisherigen Versorger geleisteten Teilzahlungsbeträge berücksichtigt.

Als Strom- oder Gaskonsument haben Sie zwei unterschiedliche Vertragspartner, den Netzbetreiber und den Lieferanten. Grünwelt Energie verrechnet als Lieferant ausschließlich die reine Energielieferung an Sie. Von Ihrem Netzbetreiber erhalten Sie daher weiterhin eine separate Rechnung über die Entgelte sowie Steuern und Abgaben, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Strom- bzw. Gasnetzes entstehen.

Ihren Strom- bzw. Gasverbrauch rechnen wir im Regelfall alle 12 Monate ab und richten uns hierbei nach dem Zeitpunkt, den uns der für Sie zuständige Netzbetreiber für seine Zählerstandablesung vorgibt. Nach Ihrem Wechsel zu Grünwelt Energie kann daher – je nach Turnus Ihres Netzbetreibers - der erste Termin für die Zählerstandsablesung und die Abrechnung auch früher als 12 Monate stattfinden. Nach der ersten Ablesung und Abrechnung erfolgt der nächste Termin dann regelmäßig nach 12 Monaten.

Für einen reibungslosen Ablauf bieten wir Ihnen die bequeme Möglichkeit zur Zahlung mit SEPA-Lastschriftmandat an.

Ihr Teilzahlungsbetrag wird mit dem von Ihnen mitgeteilten Jahresverbrauch für Strom bzw. Erdgas sowie dem vertraglich vereinbarten Energiepreis (bestehend aus Arbeitspreis pro Kilowattstunde und Grundpreis pro Monat) errechnet. Sofern der Zeitraum bis zur nächsten Abrechnung (vorgegeben durch den Turnus Ihres Netzbetreibers) weniger als 12 Monate beträgt, berechnen wir den anteiligen Jahresverbrauch bis zur Abrechnung anhand des für Ihre Verbrauchsstelle maßgeblichen Lastprofils, um jahreszeitliche Schwankungen berücksichtigen zu können und möglichst geringe Nachzahlungen bzw. Erstattungen in der Abrechnung für Sie zu erzeugen. Der so ermittelte Betrag wird in gleiche Monatsraten aufgeteilt und ergibt Ihren Teilzahlungsbetrag. Sofern in Ihrem Tarif ein Neukundenrabatt vereinbart wurde, wird diese in den Teilzahlungsbeträgen nicht berücksichtigt, sondern in den jeweiligen Abrechnungen in Abzug gebracht.

Für die Messung Ihres Verbrauchs ist Ihr Netzbetreiber zuständig. Sofern Sie einen Zählerstand auf einer Rechnung korrigieren lassen möchten, setzen Sie sich bitte hierzu mit Ihrem Netzbetreiber in Verbindung. Dieser kann anschließend eine Korrektur veranlassen und uns die geänderten Verbrauchswerte mitteilen. Anschließend berichtigen wir gerne Ihre Abrechnung.

Fragen zum Neukundenrabatt

Zum Dank für Ihr Vertrauen erhalten Sie von uns in einigen Tarifen einen Neukundenrabatt. Mit diesem Rabatt erhalten Sie auf die von uns verrechneten Kosten für die Energielieferung der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit eine prozentuale Gutschrift. Die Höhe der Gutschrift wird Ihnen in unserem Tarifrechner nach Eingabe Ihrer Postleitzahl und Ihres Jahresverbrauchs angezeigt. Näheres zur Berechnung finden Sie in den nachstehenden Erläuterungen.

Wenn Sie sich für einen Tarif mit einem Neukundenrabatt entschieden haben, erhalten Sie Ihren Neukundenrabatt in Form einer prozentualen Gutschrift. Diese Gutschrift errechnet sich aus dem vertraglich vereinbarten Prozentsatz des Neukundenrabatts multipliziert mit den Kosten der Energiebelieferung der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit. Die Kosten der Energiebelieferung bestehen aus dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde multipliziert mit dem Energieverbrauch sowie der monatlichen Grundgebühr für die ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit. Der Neukundenrabatt ist begrenzt auf den bei der Bestellung angegebenen Jahresverbrauch.

Da der Nekundenrabatt nicht aus einem festen Betrag besteht, sondern prozentual zu Ihren Kosten für die Energiebelieferung ausfällt, kann der Rabatt nur im Rahmen einer Verbrauchsabrechnung berücksichtigt werden, in der eine Ermittlung Ihres Verbrauchs und damit der für den Nekundenrabatt maßgeblichen Energiekosten stattfinden. Der Zeitpunkt der jährlichen Verbrauchsabrechnung richtet sich nach dem Turnus des für Sie zuständigen Netzbetreibers.

Als kundenorientierter Energieversorger berücksichtigen wir den Neukundenrabatt anteilig auch in allen Verbrauchsabrechnungen vor Ablauf der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit. Das bedeutet für Sie möglichst kurze Wartezeiten auf Ihren Neukundenrabatt.

Der Neukundenrabatt ist begrenzt auf die Jahresverbrauchsmenge, die Sie uns im Rahmen Ihrer Bestellung übermittelt haben. Verbrauchen Sie weniger, als Sie bei Ihrer Bestellung angegeben haben, erhalten Sie den prozentualen Rabatt auf Ihren tatsächlichen Verbrauch. Verbrauchen Sie mehr, als Sie bei Ihrer Bestellung angegeben haben, erhalten Sie den Neukundenrabatt bis zu der Jahresverbrauchsmenge aus Ihrer Bestellung. Für die Gewährung des Neukundenrabatts gilt weiterhin, dass Sie nicht unmittelbar vor Abschluss eines Tarifs mit einem Neukundenrabatt bereits Kunde bei Grünwelt Energie in genau derselben Energie-Art (Strom oder Gas) waren. Umgekehrt bedeutet dies, dass Sie beispielsweise als bestehender Stromkunde einen Gastarif abschließen können und selbstverständlich den für den Gastarif ausgewiesenen Neukundenrabatt zusätzlich zum Neukundenrabatt des Stromvertrags erhalten.

Ihr Neukundenrabatt richtet sich nach den Kosten der Energiebelieferung der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit. Sollte es dazu kommen, dass Ihr Vertrag vor Ablauf von 12 Monaten endet, erhalten Sie Ihren Neukundenrabatt aliquot verrechnet.

Da der Nekundenrabatt nicht aus einem festen Betrag besteht, sondern prozentual zu Ihren Kosten für die Energiebelieferung ausfällt, können wir ihn nur im Rahmen einer Verbrauchsabrechnung, in der auch Ihr Verbrauch und die Energiekosten ermittelt werden, berücksichtigen. Ihre Teilbeträge werden daher zunächst ohne den Neukundenrabatt verrechnet. Die guten Nachrichten: Da wir Ihren Neukundenrabatt anteilig auch in allen Verbrauchsabrechnungen vor Ablauf der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit berücksichtigen, ist die Wartezeit für Ihre Gutschrift so gering wie möglich.

Fragen zu unseren Tarifen

Auf unserer Internetseite finden Sie jederzeit unsere aktuellen Angebote für Strom und Erdgas. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch für Strom und Erdgas in unseren Tarifrechner ein und Sie erhalten Ihr persönliches Preisangebot. Zusätzlich können Sie über die Navigation auf unserer Internetseite alle verfügbaren Tarife im Detail einsehen und in Ruhe das für Sie passende Angebot auswählen.

Die jeweiligen Vertragslaufzeiten sowie alle anderen Details zu Ihrem Grünwelt Energie Strom- bzw. Gastarif können Sie Ihrem Auftragsformular, dem Preisblatt des Tarifs sowie Ihrer Vertragsbestätigung entnehmen. Im Regelfall wird Ihr Grünwelt Energie Strom- bzw. Gasliefervertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, wobei eine Bindefrist von 12 Monaten vereinbart ist.

Grünwelt Energie verrechnet Ihnen gemäß Punkt 7.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich die Preise für die Lieferung von elektrischer Energie bzw. Erdgas, bestehend aus Ihrem Arbeitspreis pro Kilowattstunde und Ihrem Grundpreis pro Monat. In einigen Gemeinden wird zusätzlich eine Gebrauchsabgabe auf Energielieferungen erhoben, diese wird in diesem Fall von uns separat an Sie verrechnet. Weiterhin erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber eine separate Rechnung über die Systemnutzungsentgelte, Steuern, Gebühren und Abgaben auf Netz, sowie für Stromlieferungen die Elektrizitätsabgabe, Ökostrompauschale, Ökostromförderbetrag und KWK-Pauschale und für Gaslieferung die Erdgasabgabe.

Sofern eine Preisgarantie in Ihrem Grünwelt Energie Strom- bzw. Gastarif vereinbart ist, bezieht sich diese auf den reinen Energiepreis für die Lieferung von Strom bzw. Gas (bestehend aus dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde und dem Grundpreis pro Monat) durch Grünwelt Energie. Für den vereinbarten Zeitraum ab Lieferbeginn gilt dieser Energiepreis als fest vereinbart und unveränderlich. Bitte beachten Sie, dass die Preisgarantie sich lediglich auf die Lieferung von Strom bzw. Gas durch Grünwelt Energie bezieht und daher keine Steuern, Abgaben oder Kosten umfasst, die von Ihrem Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden.

Als Ökostrom-Anbieter versorgen wir unsere Kunden ausschließlich mit CO2-neutralem Ökostrom aus 100% österreichischer Wasserkraft. So schonen wir nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel.

Durch die Verbrennung von Erdgas entstehen klimaschädliche CO2-Emissionen. Damit diese Treibhausgase ausgeglichen werden können und somit Klimaneutralität entsteht, müssen wir die CO2-Emission an anderer Stelle wieder einsparen. Grünwelt Energie fördert hierzu gezielt Umweltprojekte, in denen Treibhausgase eingespart werden – beispielsweise die Erzeugung von erneuerbaren Energien in Entwicklungsländern oder die Vermeidung von CO2-Emissionen durch verbesserte technische Verfahren. Dadurch gleichen wir genau die Menge an CO2 aus, die durch die Verbrennung von Erdgas durch unsere Kunden freigesetzt wird. Der Ausgleich der Menge an CO2 wird einmal jährlich in unserem Auftrag durch einen neutralen Dritten überprüft.

Fragen zur Energieberatung und kostenlose Energiesparberatung

Die kostenlose Energiesparberatung und der Austausch von Elektrogroßgeräten sind Maßnahmen, die einkommensschwachen Haushalten in Österreich helfen sollen, die Belastung durch hohe Energiepreise zu mindern. Dieses Programm wird durch den Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung gefördert, und Anträge können seit Februar 2023 über caritas.at/energiesparberatung gestellt werden.

In den verschiedenen Bundesländern gibt es Energieberatungsstellen, die bei Fragen zur thermischen Sanierung, Heizungstausch, Photovoltaikanlagen und Elektromobilität unterstützen. Hier sind einige Beispiele:

  • Burgenland
    Das Land Burgenland bietet kostenlose Energieberatung für alle, die den Entschluss gefasst haben, ein Haus zu bauen oder ein bereits bestehendes Haus zu sanieren. Die burgenländische Wohnbauförderung ist mit der Abwicklung verschiedener Energieförderungen betraut. Sie gibt telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen.
  • Kärnten
    Schwerpunktthemen der kostenlosen Energieberatung für Kärntner Haushalte sind Wärmedämmung, Fenstertausch, Optimierung/Erneuerung der Heizungsanlage, Nutzung von Sonnenenergie (insbesondere Photovoltaik), sommerliche Überwärmung und Tipps zum Stromsparen.
  • Niederösterreich
    Die Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich (eNu) berät Bürgerinnen/Bürger und Gemeinden bei der effizienten Nutzung von Energie, beim Neubau und im Sanierungsfall. Zudem stellt die eNu umfangreiche Informationen zu Förderungen für Privatpersonen bereit.
  • Oberösterreich
    Der OÖ Energiesparverband ist eine Einrichtung des Landes Oberösterreich und die zentrale Anlaufstelle für produktunabhängige Energieinformation in Oberösterreich. Er bietet kostenlose Energieberatung für Privathaushalte an.
  • Steiermark
    Das Land Steiermark bietet geförderte Energieberatung an. Fachkundige Energieberaterinnen/fachkundige Energieberater geben Auskunft beispielsweise zu den Themen Neubau und Sanierung eines Einfamilienhauses, Erneuerung oder Verbesserung der Heizungsanlage, Einbau einer Solaranlage, Fragen zu Energiesparmaßnahmen, Anschaffung energiesparender Elektrogeräte, Auskunft zu Förderungen. Die Anmeldung zur Energieberatung erfolgt online. Zudem stellt das Land Steiermark auf seiner Website eine Liste der amtlich anerkannten Energieberatungsstellen in der Steiermark zur Verfügung.
  • Tirol
    Die Energieagentur Tirol ist die unabhängige Beratungsstelle des Landes Tirol und kompetenter Ansprechpartner für alle Energiefragen. Die Energieagentur Tirol unterstützt Bauleute, Mietparteien, Institutionen und Gemeinden dabei, ihre Energiesparpotenziale zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Zudem informiert die Energieagentur Tirol über aktuelle Energieförderungen in Tirol und Österreich.
  • Vorarlberg
    Das Energieinstitut Vorarlberg bietet Energieberatung an. Zudem hält es einen Überblick für Privatpersonen über die Wohnbau- und Energieförderung des Landes Vorarlberg sowie über alle energierelevanten Förderungen der Vorarlberger Gemeinden bereit.
  • Wien
    In Wien bietet die HAUSKUNFT kostenlos, individuell und praxisnah Beratungen an. Die Themenschwerpunkte sind Gebäudesanierungen mit und ohne Förderung, Heizungstausch und alternative Energieversorgung, Zubau neuer Wohnungen, Barrierefreiheit und Begrünungen. Über das Förderportal der HAUSKUNFT finden Bürgerinnen/Bürger mit wenigen Klicks die richtige Förderung für ihr Anliegen.

    Das Kompetenzzentrum Erneuerbare Energie informiert und berät Wienerinnen/Wiener und Wiener Betriebe über die wichtigsten Schritte zur erneuerbaren Energieanlage und wie sie sich an solchen Anlagen beteiligen können. Die Leistungen des Kompetenzzentrums sind individuell, anbieterneutral und kostenfrei.

Die Anmeldung zur Energieberatung erfolgt je nach Bundesland unterschiedlich. Einige Bundesländer bieten die Möglichkeit zur Online-Anmeldung, während andere telefonische Anmeldungen oder persönliche Kontakte bevorzugen. Auf den jeweiligen Websites der Energieberatungsstellen sind entsprechende Informationen und Anleitungen verfügbar.