Unser Angebot im Detail
Diese Vorteile erwarten Sie

Energiekosten planbar machen
12 Monate Preisgarantie enthalten
Mit unserer Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn machen wir Energiekosten planbar. Für diesen Zeitraum garantieren wir Ihnen, dass Ihr Arbeits- und Grundpreis für die Lieferung von elektrischer Energie für diesen Zeitraum stabil bleibt.

Faire Konditionen
Einfach & übersichtlich
In diesem Tarif beliefern wir Sie zu verbraucherfreundlichen und transparenten Konditionen, die lediglich aus einem Arbeitspreis pro Kilowattstunde und einem Grundpreis pro Jahr bestehen. Ideal für alle Kunden, die sich einen Tarif ohne zusätzliche Preismerkmale wünschen und Wert auf übersichtliche Vertragsbedingungen legen.

Für eine nachhaltige Energieerzeugung
100% Ökostrom aus Wasserkraft
Als Kunde von Grünwelt Energie beliefern wir Sie mit 100% nachhaltigem Ökostrom aus österreichischer Wasserkraft und ohne CO2-Emissionen. Dadurch setzen wir ein Zeichen für eine nachhaltige Energieerzeugung und sorgen gemeinsam für eine schrittweise Verdrängung von fossilen Energieträgern und Atomkraft.
1 Sofern zwischen dem Kunden und Grünwelt ein Tarif mit einer Preisgarantie vereinbart ist, gilt diese für den Arbeits- und Grundpreis hinsichtlich der Bereitstellung und Lieferung von elektrischer Energie ab Beginn der Lieferung für die vertraglich vereinbarte Dauer, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien zum Ende der Mindestvertragsdauer gekündigt wird.
2 Ihr Neukundenrabatt: Der Prozentsatz des Neukundenrabatts wird einmalig bei Vertragsabschluss durch den vom Kunden angegebenen Gesamtjahresverbrauch aller gewechselten Zählpunkte der Lieferstelle einheitlich festgelegt. Der Neukundenrabatt gilt nur für Neukunden, die unmittelbar vor Abschluss eines neuen Stromliefervertrags nicht bereits Strom von Grünwelt Energie bezogen haben. Der Neukundenrabatt wird als prozentualer Rabatt auf den Gesamtbetrag gewährt, der sich aus dem vertraglich vereinbarten Arbeits- und Grundpreis für den tatsächlichen Gesamtverbrauch aller gewechselten Zählpunkte des Kunden der ersten zwölf Monate der Strombelieferung ergibt, höchstens jedoch bis zum vom Kunden bei der Bestellung angegebenen Jahresverbrauch. Sollte der tatsächliche Verbrauch der ersten zwölf Monate der Belieferung geringer sein als der vom Kunden bei der Bestellung angegebene Jahresverbrauch, wird der Neukundenrabatt auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs berechnet; sollte der tatsächliche Verbrauch höher sein als der vom Kunden angegebene Jahresverbrauch, bleibt letzterer Grundlage für die Berechnung. Der Neukundenrabatt wird anteilig in allen Verbrauchs- und Zwischenrechnungen gemäß dem Abrechnungsintervall des Netzbetreibers berücksichtigt. Bei vorzeitiger Beendigung des Stromliefervertrags vor Ablauf von 12 Monaten wird der Neukundenrabatt auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs aliquot berechnet. Kündigt Grünwelt Energie den Vertrag mit dem Kunden vor Ablauf von zwölf Monaten wegen Zahlungsverzugs (unter Einhalten des qualifizierten Mahnverfahrens), besteht kein Anspruch auf den Neukundenrabatt. Die Verrechnung des Neukundenrabatts mit den monatlichen Teilzahlungsbeträgen ist ausgeschlossen.